Schießplatzordnung für das Bogenschießen und das Schießen mit der Pfeilarmbrust

Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießplatzordnung, der Sportplatzordnung der SG Einheit Zepernick e. V. der jeweiligen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch die Teilnahem am Sportbetrieb anerkennt, unterworfen. Nichtmitgliedern kann das Schießen auf eigene Gefahr und unter Aufsicht erlaubt werden. Über eine Erlaubnis entscheidet die Sektionsleitung bzw. ein Leitungsmitglied oder ein Schießleiter.

Das Schießen mit Bogen und Armbrust darf nur in Anwesenheit von volljährigen Mitgliedern der Sektion Bogenschießen erfolgen.

Das Schießen darf nur in Scheibenrichtung erfolgen, ebenso Ziel- oder ähnliche Übungen.

Es dürfen nur Pfeile aufgelegt werden wenn sich keine Personen hinter der Schützenlinie aufhalten.

Beim Bogen- und Armbrustschießen darf keine Handhabung erfolgen, die es ermöglicht, dass der Pfeil über die Sicherheitseinrichtungen hinausfliegt.

Bei öffentlichen Veranstaltungen oder Turnieren ist ein Schießleiter einzusetzen, der die Abläufe des Schießens regelt und überwacht.

Zuschauer und Gäste dürfen den 10m Bereich hinter der Schützenlinie nicht betreten. Der Bereich ist gegebenenfalls abzusperren. Personen, die die Veranstaltung stören, können des Platzes verwiesen werden.

Während des Trainings und Wettkämpfen ist den Aktiven der Genuss von alkoholischen Getränken und Drogen verboten.

Verstöße gegen diese Schießplatzordnung werden vom Schießleiter, den Verantwortlichen (Trainer oder Kampfrichtern) mit einer Verwarnung und bei Wiederholung mit Ausschluß von der jeweiligen Veranstaltung geahndet.

Diese Schießplatzordnung tritt mit ihrem Aushang in Kraft.

Dietrich Dahlke Sektionsleiter

Panketal den 08.05.2005